Für
Freiberufler stellt sich ziemlich zeitig die Frage, ob es lieber
die gesetzliche oder die private Krankenversicherung sein soll.
Dabei spricht vieles für die private Krankenversicherung. Die
Vorteile sind vielfältig, beispielsweise die Freiheit, dass
bestimmte individuelle Leistungen und damit auch die Kosten
grundsätzlich den eigenen Bedürfnissen angepasst werden können.
Alle Leistungen sind klar und übersichtlich zusammengefasst.
Doch die Vorteile reichen noch weiter.
Krankenversicherung für Freiberufler
Unternehmer haben in Bezug auf die Gesundheit die freie Wahl:
Sie können sich für eine Selbstversicherung entscheiden oder
sich privat versichern. Dabei steht stets eine private
Gesundheitsvorsorge zur Verfügung, die speziell auf die
entsprechende Berufsgruppe abgestimmt ist. Dies bietet viele
Vorteile: Es werden die Kosten übernommen, die von der
Sozialversicherung überhaupt nicht oder nur zum Teil bezahlt
werden, zum Beispiel alternativ-medizinische Behandlungen,
Heilbehelfe wie eine Brille oder Kontaktlinsen usw. Wenn Sie
in ein Krankenhaus müssen, werden sämtliche Kosten
übernommen und dies ohne ein Jahreslimit. Sie selbst zahlen
weder einen Selbstbehalt noch einen
Verpflegungskostenbeitrag. Zudem können Sie den Arzt Ihres
Vertrauens auswählen und Sie sind unabhängig von
Kassenverträgen.
Welche Leistungen sind im Opting Out Basispaket
enthalten?
- Es werden die Kosten in der Gebührenklasse eines
Krankenhauses in Österreich bzw. in einem allgemein
öffentlichen Krankenhaus in Europa übernommen.
- Sie können eine ambulante ärztliche Behandlung in
Anspruch nehmen. * Ihnen stehen ärztlich verordnete
Medikamente und auch homöopathische Mittel zu, bei 80
Prozent Kostenersatz bis zur Jahreshöchstsumme.
- Es gibt keine Gebühr für Rezepte.
- Sie profitieren bis zu bestimmten Jahreshöchstsummen von
Zahnbehandlungen, Heilbehelfen und einer
Hauskrankenpflege.
- Sie können bei Spitalsaufenthalten von Kindern bis 18
Jahre, die mitversichert sind, Begleitkosten nutzen.
- Es gibt ein Wochengeld für acht Wochen vor sowie nach
der Entbindung und den Tag der Entbindung.
- Ihnen steht nach stationären Krankenhausaufenthalten
eine Rehabilitation zu, bei einem vollen Kostenersatz.
- Weitere Vorteile sind das Kurtagegeld für medizinisch
erforderliche Aufenthalte von mindestens zwei Wochen,
Krankentransporte sowie Nottransporte nach Österreich
und Bergungskosten.
Aus welchen Zusatzbausteinen können Sie frei wählen?
- Sonderklasse Zweibettzimmer im Vertragskrankenhaus
- Einbettzimmer – für Kunden mit der Sonderklasse
Zweibettzimmer abschließbar
- Ersatz des Selbstbehalts (20 Prozent) für ambulante
Leistungen, ausgenommen sind Arzneimittel und
Zahnbehandlungen.